Abwasserbetrieb Dippoldiswalde
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
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Sprechzeiten
Mo.-Fr. 09-12 Uhr
Di. 14-16 Uhr
Do. 14-18 Uhr
Seit dem 01.03.2021 gelten die mit der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 20.01.2022 und der Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014 beschlossenen Gebühren.
Abwasserbeitrag: |
Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt ich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor. Der Beitragssatz beträgt 3,07 € pro m² Nutzfläche. (§§ 20 ff. der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 17. Dezember 2014) |
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Schmutzwasser- entsorgung zentral: |
bis zum 28.02.2022 Verbrauchsmengengebühr: 2,20 € je Kubikmeter Abwasser Abwassergrundgebühr pro Wasserzähler und Monat bei einer Wasserzählergröße Qn bis 2,50 m³/h - 6,75 €/Monat (§ 47 Abs. 1 u. 2 der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 07.05.2021) |
ab dem 01.03.2022 Verbrauchsmengengebühr: 2,93 € je Kubikmeter Abwasser Abwassergrundgebühr pro Wasserzähler und Monat bei einer Wasserzählergröße Qn bis 2,50 m³/h - 8,50 €/Monat (§ 47 Abs. 1 u. 2 der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 20.01.2022 |
Niederschlagswasser-entsorgung: |
bis zum 28.02.2022 Verbrauchsmengengebühr: 0,32 € je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche, die direkt oder indirekt an die Kanäle der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen ist (§ 47 Abs. 3 der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 07.05.2021) |
ab dem 01.03.2022 Verbrauchsmengengebühr: 0,44 € je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche, die direkt oder indirekt an die Kanäle der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen ist (§ 47 Abs. 3 der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 20.01.2022) |
Schmutzwasser- entsorgung dezentral: |
bis zum 28.02.2022 Verbrauchsmengengebühr:
Grundgebühr für die dezentale Schmutzwasserentsorgung beträgt je Anlage 30,00 € / Jahr (bei dauerhaft bewohnten Grundstücken) bzw. 15,00 € / Jahr (bei Garten- und Wochenendgrundstücken) (§ 47 Abs. 4,5 und 6 der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 07.05.2021) |
ab dem 01.03.2022 Verbrauchsmengengebühr:
Die Grundgebühr für die dezentale Schmutzwasserentsorgung beträgt je Anlage 40,00 € / Jahr (bei dauerhaft bewohnten Grundstücken) bzw. 20,00 € / Jahr (bei Garten- und Wochenendgrundstücken) (§ 47 Abs. 4,5 und 6 der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 20.01.2022) |
Kleineinleiterabgabe: (für Wohngrundstücke) |
Die Kleineinleiterabgabe für Wohngrundstücke, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, berechnet sich nach der Formel: Anzahl der Einwohner des Grundstückes zum Stichtag 30.06. eines jeweiligen Abrechnungsjahres x 50% x Abgabensatz für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück. Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 €. (Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014) |
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Kleineinleiterabgabe: |
Die Kleineinleiterabgabe für Grundstücke, die nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dienen und nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, berechnet sich nach der Formel: Menge des jährlich eingeleiteten Abwassers geteilt durch 40 multipliziert mit 50 v. H. des Abgabensatzes für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück. Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 €. (Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014) |