Abwasserbetrieb Dippoldiswalde
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
Tel.: 03504/64990
Fax: 03504/6499268
Notruf: 0172/3792078
Sprechzeiten
Mo.-Fr. 09-12 Uhr
Di. 14-16 Uhr
Do. 14-18 Uhr
Seit dem 01.01.2024 gelten die mit der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) und der Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014 beschlossenen Gebühren.
Abwasserbeitrag: |
Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt ich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor. Der Beitragssatz beträgt 3,07 € pro m² Nutzfläche. |
Schmutzwasser- entsorgung zentral: |
ab dem 01.01.2024 Verbrauchsmengengebühr: 2,82 € je Kubikmeter Abwasser Abwassergrundgebühr pro Wasserzähler und Monat bei einer Wasserzählergröße Qn bis 2,50 m³/h - 8,50 €/Monat |
Niederschlagswasser-entsorgung: |
ab dem 01.01.2024 Verbrauchsmengengebühr: 0,16 € je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche, die direkt oder indirekt an die Kanäle der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen ist |
Schmutzwasser- entsorgung dezentral: |
ab dem 01.01.2024 Verbrauchsmengengebühr:
Die Grundgebühr für die dezentale Schmutzwasserentsorgung beträgt je Anlage 60,00 € / Jahr (bei dauerhaft bewohnten Grundstücken) bzw. 30,00 € / Jahr (bei Garten- und Wochenendgrundstücken) |
Kleineinleiterabgabe: (für Wohngrundstücke) |
Die Kleineinleiterabgabe für Wohngrundstücke, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, berechnet sich nach der Formel:
Anzahl der Einwohner des Grundstückes zum Stichtag 30.06. eines jeweiligen Abrechnungsjahres x 50% x Abgabensatz für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück. Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 €. (Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014) |
Kleineinleiterabgabe: |
Die Kleineinleiterabgabe für Grundstücke, die nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dienen und nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, berechnet sich nach der Formel:
Menge des jährlich eingeleiteten Abwassers geteilt durch 40 multipliziert mit 50 v. H. des Abgabensatzes für eine Schadeinheit zzgl. Verwaltungsaufwand je Grundstück. Der Abgabensatz für eine Schadeinheit beträgt 35,79 €. (Satzung zur Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwasserabgabenabwälzungssatzung - AbwAAbwälzS) vom 17. Dezember 2014) |